Seit dem Dekret vom 14. April sind reflektierende Aufkleber auf Helmen obligatorisch.
Bisher ist Frankreich noch das einzige Land, das diese Elemente obligatorisch gemacht hat, was erklärt, warum die Aufkleber nicht direkt beim Kauf angebracht werden.
Die Norm ECE 22-06 zur Homologation von Motorradhelmen bestimmt die Abmessungen und die Positionierung von reflektierenden Helmaufklebern.
Vier an der Zahl, 1 auf jeder Seite; vorne an der Stirn oder am Kinn, auf der Rückseite, links und rechts.
Die Oberfläche jedes Elements muss eine Mindestfläche von 18 cm² haben. In diesen 18 cm² muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 5.8 cm, ein Quadrat mit einer Seitenlänge von 4.3 cm oder ein Rechteck mit einer Länge von 6 cm und einer Breite von mindestens 3 cm einzufügen.
Unansehnliche Aufkleber können die Verzierung eines Helms ruinieren. Es gibt Aufkleber in verschiedenen Farben, die zu Ihrem Helm passen. Es bleibt zwingend, dass sie weißes elektrisches Licht reflektieren müssen.
Laut Gesetz sind nur weiße Reflexionsfarben zugelassen. Zur Farbe des Trägers werden keine Angaben gemacht.
Die Leuchtaufkleber in SCHWARZ und WEISS haben die Fähigkeit, einfallendes Licht in ihrem Spektrum zu reflektieren und sind daher zugelassen.
Das Bußgeld fällt in die gleiche Kategorie wie ein nicht zugelassener Helm.
Sie müssen von einer Bestrafung der 4. Klasse ausgehen. Sie erhalten daher eine Geldstrafe von 135 € sowie 3 Punkten auf Ihren Führerschein. Gar nicht so wenig für ein Delikt, das auf das einfache Anbringen von vier Aufklebern zurückgeht!
Alle ausländischen Biker seien daran erinnert, dass diese Vorrichtung für das Fahren in Frankreich vorgeschrieben ist und dass die Nichteinhaltung dieser Regelung strafbar ist. Auch wenn in Ihrem Heimatland keine Leuchtstreifen vorgeschrieben sind, sind sie in Frankreich Pflicht und Sie müssen die Gesetzgebung auch als Reisender beachten und sich an die Straßenverkehrsordnung halten.
Gleiches gilt für sonstige vorgeschriebene Schutzausrüstung (Handschuhe, Warnweste...).
Denken Sie immer daran, sich vor dem Fahren über die örtlichen Gesetze, Regeln und Vorschriften zu informieren.
Leuchtaufkleber sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen auf jeder Seite des Helms vorhanden sein; d.h. ein Aufkleber auf der Rückseite des Helms, je ein Aufkleber auf der linken und rechten Seite und ein Aufkleber auf der Vorderseite des Helms. Hier haben Sie die Wahl, entweder auf Höhe des Kinnschutzes oder auf Höhe der Stirn. Jedenfalls steht eines fest: wenn Sie mit einem Jethelm unterwegs sind, sind Sie gezwungen, den Aufkleber auf Stirnhöhe anzubringen.
Ein Tipp! : Leuchtaufkleber für Motorradhelme können nur ein einziges Mal sicher angebracht werden und lassen sich danach nicht mehr versetzen, daher empfehlen wir Ihnen, den Helm vor dem Anbringen gründlich zu reinigen.
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