Teile und Ausrüstung für Motorräder, Quads, Roller und Fahrräder

Bannerdelikte

Die am häufigsten gemeldeten Straftaten

Auf zwei Rädern sind wie im Auto Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung strafbar. Die Motorradstrafe kann sowohl mit dem Motorrad als auch mit dem Fahrer verknüpft werden. Die meisten Verkehrsdelikte werden geahndetar eine Geldbuße. Dieses Bußgeld ist abhängig von der Straftat und davon, ob es sich um ein Bußgeld oder eine Ordnungswidrigkeit handelt, mehr oder weniger hoch.

Wir unterscheiden:

- Verstoß der 1. Klasse: mit einem Bußgeld, das zwischen 100 und 100 Euro betragen kann;

- Verstoß der 2. Klasse: mit einer Geldstrafe, die zwischen 300 und 300 € liegen kann;

- Verstoß der 3. Klasse: mit einer Geldstrafe, die zwischen 300 und 300 € liegen kann;

- Verstoß der 4. Klasse: mit einer Geldstrafe, die zwischen 300 und 300 € liegen kann;

- Verstoß der 5. Klasse: für den die Geldstrafe festgesetzt wird par das Polizeigericht;

- Ordnungswidrigkeit: Im Falle einer Ordnungswidrigkeit droht dem Täter eine Geldstrafe par das Gericht, sondern auch eine Gefängnisstrafe.

Neben einer Geldstrafe kann auch eine Ordnungswidrigkeit geahndet werdenar eine zusätzliche Strafe wie:

- Punktentfernung;

- Entzug des Motorradführerscheins;

- Beschlagnahme, Stilllegung oder Beschlagnahme des Motorrads.

Motorraddelikt

1- Nicht genehmigtes und unleserliches Kennzeichen

Jedes Motorrad muss eine haben Nummernschild genehmigt. Es muss mit einer Neigung von maximal 100° unter dem Sattel platziert werden. Die Platte muss 100 mm breit und 100 mm hoch sein. Es muss deutlich lesbar sein, damit die Prüfer das Fahrzeug identifizieren können. Wer mit einem unleserlichen Kennzeichen fährt, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro. Ihr Kennzeichen muss vorhanden, genehmigt und lesbar sein.

Ähnlich verhält es sich mit der Strafe, wenn der Motorrad-Kennzeichenhalter nicht in der richtigen Position und im richtigen Winkel montiert wird.

2 - Motorleistung

Das Abspannen ist streng verboten und wird von vielen Autofahrern weiterhin praktiziert. Beim Lösen wird die Leistung des Motors verändert.

Das Benutzen eines Motorrads, dessen Leistung verändert wurde, wird mit einem Bußgeld der 4. Klasse oder einem Bußgeld von 135 Euro geahndet.

Dieses Vergehen könnte dazu führen, dass die Versicherung im Falle eines Verkehrsunfalls den Versicherungsschutz verweigert. Bei einem ungebremsten Fahrzeug besteht die Gefahr, dass die Bremsleistung nicht mehr gewährleistet ist. Das Bremsen wird langsam, was das Leben anderer Benutzer gefährdet. Es muss gesagt werden, dass dies ein häufiges Vergehen ist, insbesondere weil Motorradfahrer hohe Geschwindigkeiten fahren möchten, um starke Empfindungen zu erleben.

3 – Nicht konforme Bremsvorrichtung

Bei einem Zweirad müssen zwei Bremsvorrichtungen vorhanden sein, die unabhängig voneinander sein müssen. Bei Nichteinhaltung riskieren Sie ein Bußgeld von 300 €, aber keinen Punkteverlust auf dem Führerschein.

Dieses Vergehen könnte dazu führen, dass die Versicherung im Falle eines Verkehrsunfalls den Versicherungsschutz verweigert. Bei einem ungebremsten Moped besteht die Gefahr, dass die Bremsleistung nicht mehr gewährleistet ist. Dadurch wird das Bremsen langsamer, was das Leben anderer Benutzer gefährdet. Es muss gesagt werden, dass dies ein häufiges Vergehen ist, insbesondere weil Motorradfahrer hohe Geschwindigkeiten fahren möchten, um starke Empfindungen zu erleben.

4 - Fehler der Motorradausrüstung

Vergewissern Sie sich vor der Fahrt mit Ihrem Motorrad, dass die gesamte erforderliche Ausrüstung den Anforderungen entspricht. Dieses Vergehen kommt sehr häufig vor und ist leicht zu bemerkenar die forces der Bestellung. Es wird mit einer Geldstrafe von 68 Euro geahndet, ohne Punkteabzug von der Lizenz.

Auf Ihrem Motorrad, dem linker Spiegel ist obligatorisch, das richtige ist sehr zu empfehlen. Ihre Maschine muss mit einem ausgestattet sein Klingel zugelassen, sowie alle zugelassenen Leuchten. Denken Sie daran, vor Reiseantritt zu überprüfen, ob die gesamte Ausrüstung den Vorschriften entspricht.

5 – Defekt der zugelassenen Ausrüstung

Zum Fahren muss der Motorradfahrer bestimmte obligatorische Accessoires tragen, die den Vorschriften der Motorradordnung entsprechen müssen. Er muss einen tragen zugelassener Helm nach europäischen Standards und zugelassene Handschuhe. Zusätzlich zum Tragen eines zugelassenen Helmes muss dieser angebracht sein. Die Begehung dieser Straftat droht dem Fahrer ein Bußgeld von bis zu 500 Euro und einen Führerscheinentzug in Höhe von 100 Punkten. Die Handschuhe müssen CE-geprüft sein.

Bei Nichttragen des zugelassenen Handschuhs siehe Sar B. einem Polizisten, droht dem Fahrer ein Bußgeld der Klasse 3, also ein Bußgeld von 68 Euro, sowie der Entzug eines Punktes auf dem Führerschein. Obwohl das Tragen einer Warnweste während der Fahrt gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, ist der Fahrer verpflichtet, diese Warnweste bei einer Vollbremsung anzulegen. Bei Nichtbeachtung dieser Regel kann dem Fahrer ein Bußgeld von 500 Euro auferlegt werden.

6 – Verwendung eines Audiogeräts während der Fahrt

Es ist verboten, das Motorrad zu fahren, während man ein Gerät trägt, das Geräusche ins Ohr abgeben könnte. Diese Straftat ist auf das Verhalten bestimmter Fahrer zurückzuführen, die mit Kopfhörern fahren, um Telefongespräche zu führen oder Musik zu hören.

Bei den betreffenden Audiogeräten handelt es sich um Headsets und Freisprechanlagen. Gleiches gilt für das im Helm steckende Handy. Das im Helm integrierte Audiogerät ist jedoch weiterhin zulässig. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro und einem Entzug von drei Punkten auf dem Führerschein geahndet.

7 - Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind ein häufig begangenes Vergehenar die Fahrer. Die Motorradordnung legt genaue Regeln fest, die hinsichtlich der Geschwindigkeit von Motorrädern eingehalten werden müssen. Die Strafe für diese Straftat richtet sich nach der Schwere der Straftat.

Par Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 100 km/h droht dem Fahrer beispielsweise der Entzug seines Führerscheins. Das Bußgeld hängt davon ab, ob die Straftat in einer Stadt oder außerhalb einer Stadt begangen wurde.

8 – Fahren mit beschädigten Reifen

Der Reifen ist ein wichtiger Teil der Motorradausrüstung. Für eine gute Fahrt muss es immer in gutem Zustand sein. Aus diesem Grund verbietet der Gesetzgeber das Fahren mit beschädigten Reifen. Die Reifen Ihrer Maschine müssen in gutem Zustand sein und dürfen keine tiefen Risse aufweisen.

Dies ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe von 135 Euro geahndet wird, ohne dass Punkte aus der Lizenz entfernt werden. Par Auch anderswo ist das Fahren mit einem nicht zugelassenen Auspuff strafbar. Der Auspuff Ihrer Maschine darf keine Geräusche abgeben, die andere Benutzer stören könnten.

9 – Nichtbenutzung des Abblendlichts tagsüber oder bei Einbruch der Dunkelheit

Vorne muss das Fahrzeug über Abblendlicht und Fernlicht verfügen.

Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsordnung vorschreibt, dass alle Zweiräder tagsüber mit eingeschaltetem Abblendlicht fahren müssen.

Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einem Bußgeld zweiter Klasse, d. h. 500,00 €, geahndet.

10 – Versäumnis, eine gelbe Weste zu tragen, wenn das Fahrzeug stillgelegt ist

Das Gesetz schreibt dem Motorradfahrer nicht vor, das zu tragen Sicherheitsweste hohe Sichtbarkeit während der Fahrt.

Bei einer Notbremsung (Unfall, Panne, Reifenpanne etc.) muss der Motorradfahrer jedoch diese fluoreszierende gelbe Schutzweste anziehen.

11 - Nichteinhaltung von Lärmbelästigungen

Wir werden nicht lügen, der Sound unseres Motorrads ist eines der Dinge, die wir an ihm am meisten lieben! Allerdings beim Fahren in der Stadt oder in proxWenn Ihr Fahrzeug von anderen Verkehrsteilnehmern nachgeahmt wird, sollten Sie sich respektvoll verhalten und die Lärmbelästigung Ihrer Maschine so weit wie möglich reduzieren.

Tatsächlich ist der Lärm von Motorrädern eine immer weniger tolerierte Belästigung. Das Thema wird seit mehreren Jahren diskutiert und mit strengen Standards kontrolliert, um es auf der Straße und auf der Rennstrecke zu reduzieren.

Der 4. Januar 2022 der erste Radar Sound wurde in Yvelines installiert, dann zwei weitere im Februar in Paris. Sie werden in mehreren Städten eingesetzt (Paris, Bron, Nizza, Rueil-Malmaison, Toulouse, Villeneuve le Roi und Saint Forget). Wir wissen nicht, wie hoch der Lärmpegel sein wird (er wird behoben, sobald die Genehmigung bestätigt wurde), wissen jedoch bereits, dass die Geldstrafe 300 € betragen wird.

12 - Inter-Datei

Ein großer Stau, alle Autos haben angehalten? Wir rücken langsam wieder in die Reihe. Das ist einer der Vorteile des Motorradfahrens! Allerdings genießt diese Praxis nicht immer großes Ansehen und die Entscheidung über ihre Regulierung ändert sich ständig, sie ist einer Serie würdig! Allerdings hat die Regierung eine Entscheidung getroffen: Inter-Queue wird wieder toleriert, als Experiment seit dem 20. August 2020 in 20 Departements. Dieses Experiment wird es ermöglichen, die Bedingungen zu untersuchen, unter denen diese Praxis zugelassen, gesichert und gelehrt werden könnte.

Bei den betreffenden Audiogeräten handelt es sich um Headsets und Freisprechanlagen. Gleiches gilt für das im Helm steckende Handy. Das im Helm integrierte Audiogerät ist jedoch weiterhin zulässig. Dieses Vergehen wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro und einem Entzug von drei Punkten auf dem Führerschein geahndet.

Die betroffenen Zweiräder müssen weniger als einen Meter breit sein. Sie können daher bei starkem Verkehr reihenübergreifend fahren und auf allen Fahrspuren ununterbrochene Linien bilden. Diese Praxis wird auf Autobahnen und Straßen mit mindestens zwei getrennten Fahrspuren akzeptiertar ein Mittelstreifen.

Bitte beachten Sie, dass der Linienverkehr ausschließlich zwischen den beiden Fahrzeugreihen erfolgen darf, die sich am weitesten links von der Straße befinden.

Die betroffenen Abteilungen Sar Dieses Experiment ist wie folgt: Alpes-Maritimes, Bouches-du-Rhône, Drôme, Essonne Gironde, Haute-Garonne, Hauts-de-Seine, Hérault, Isère, Loire-Atlantik, Norden, Paris, Pyrénées-Orientales Rhône (einschließlich der Metropole Lyon), Seine-et-Marne, Seine-Saint-Denis, Val-d'Oise, Val-de-Marne, Var, Vaucluse und Yvelines.


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